| Pressemeldung | Nr. 070

Stellungnahme zur Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Widerspruchsregelung

Anlässlich der heutigen (7. Mai 2026) Vorstellung eines Gesetzentwurfs mit dem Titel „Paradigmenwechsel in der Organspende – Widerspruchsregelung jetzt!“ einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Matthias Kopp:

„Eine fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe hat heute einen Gesetzentwurf zur Organspende vorgelegt, der die Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung in das Transplantationsgesetz vorsieht. Das Anliegen der Parlamentarier, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, unterstützt die Deutsche Bischofskonferenz ausdrücklich. Sie hat allerdings Zweifel, ob die geplante Widerspruchsregelung hierfür das vorzugswürdige Verfahren ist. Sie hat sich dafür ausgesprochen, an der bestehenden Einwilligungsregelung festzuhalten und diese gezielt weiterzuentwickeln.

In diesem Sinne hat sich gestern ebenfalls eine andere fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe geäußert, die mit ihrem Antrag die Freiwilligkeit der Organspende sichern, Information und Aufklärung weiter nachhaltig verbessern und das Registrierungspotenzial auf diese Weise heben möchte.

Die Deutsche Bischofskonferenz wirbt dafür, die bestehende hohe grundsätzliche Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung in konkrete, informierte Entscheidungen zu überführen – ohne Schweigen als Zustimmung zu werten und den Charakter der Freiwilligkeit zu schwächen. Dazu gehören eine niedrigschwellige Ansprache und Hinweise auf die Möglichkeiten der Dokumentation der persönlichen Entscheidung, aber auch der Ausbau des Vertrauens in die medizinischen Strukturen der Organspende. Wir sind gerne bereit, zur Förderung der Organspendebereitschaft in Deutschland durch Aufklärungsarbeit, Kommunikation und Betonung ethischer Werte noch stärker beizutragen, worauf das Kommissariat der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union auch in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 27. Januar 2025 hingewiesen haben.“
 

Hinweise:

Bischof Bätzing zur Debatte um Organspende – Pressemitteilung vom 28. Januar 2025

Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung (BT-Drs. 20/13804) vom 27. Januar 2025 – zur Stellungnahme