Verbandsrat
Nach der Reform des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) zum 1. November 2019 wurde der neu geschaffene Verbandsrat als ein auf Partizipation ausgerichtetes, zentrales Beratungs- und Entscheidungsorgan installiert, das mindestens drei Mal im Jahr tagt. Der Verbandsrat stärkt die Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz, berät strategische Themen im Aufgabenbereich des Verbandes gründlich vor, unterstützt die Geschäftsführung bei der operativen Leitung des Verbandes und koordiniert die Arbeit der Kommissionen des Verbandes. Damit übernimmt der Verbandsrat eine zentrale Steuerungsfunktion im Gefüge des Verbandes und kann die Vollversammlung des Verbandes entlasten.
Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Vollversammlung, sechs weiteren Diözesanbischöfen, sechs Generalvikaren, drei Finanzdirektoren/Finanzdirektorinnen sowie zwei Personen auf Vorschlag des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Die Geschäftsführerin des VDD und der Leiter der Geschäftsstelle gehören dem Gremium mit beratender Stimme an. Die inhaltlichen Vorgaben werden in fünf Kommissionen, in denen überwiegend Fachleute aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern, Personalwesen und Verwaltung mitwirken, erarbeitet.
Der Verbandsrat befasst sich mit grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland.
Hierzu zählen unter anderem
- eine mittel- und langfristige Aufgabenklärung im Blick auf ein intensiveres gemeinsames Handeln der Bistümer und die Erarbeitung einer entsprechenden Haushaltsstrategie;
- Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Solidarität zwischen den Mitgliedsbistümern (z.B. Zukunft des Strukturbeitrags und der Altershilfe Ost);
- das Aufzeigen von tragfähigen Perspektiven für die betriebliche Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeiter in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK);
- Bereitstellung von rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen und technischen Dienstleistungen für die (Erz-)Diözesen durch Bündelung von Ressourcen;
- Klärung, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Kirche in Deutschland die grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche eigenständig ausfüllen kann und will (etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts).
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Verbandsrates:
- Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ (Hildesheim), Vorsitzender der Vollversammlung seit 24. Februar 2026
- Kardinal Reinhard Marx (München und Freising)
- Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln)
- Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg)
- Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)
- Bischof Dr. Franz Jung (Würzburg), Vorsitzender des Verbandsrates (seit 25. Juni 2020)
- Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt)
- Generalvikar Dr. Roland Batz (Regensburg)
- Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer (Paderborn)
- Generalvikar P. Manfred Kollig SSCC (Berlin)
- Generalvikar Christoph Neubrand (Freiburg)
- Generalvikar Klaus Pfeffer (Essen)
- Generalvikar Markus Magin (Speyer)
- Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner (Passau)
- Finanzdirektor Gerhard Stanke (Fulda)
- Finanzdirektorin Dr. Astrid Kreil-Sauer (Osnabrück)
- Wolfgang Klose (Zentralkomitee der deutschen Katholiken)
- Hildegard Müller (stellvertretende Vorsitzende des Verbandsrates seit 25. Juni 2020, Zentralkomitee der deutschen Katholiken)
- (beratend) Dr. Beate Gilles (Geschäftsführerin des VDD)
- (beratend) Dr. Matthias Meyer (stellvertretender Geschäftsführer des VDD und Leiter der Geschäftsstelle)
Aufgaben
Der Verbandsrat
- nimmt die ihm von der Vollversammlung übertragenen Aufgaben wahr,
- berät strategische Themen im Aufgabenbereich des Verbandes,
- berät den Haushaltsentwurf des Verbandes,
- gibt der Vollversammlung Anregungen und unterbreitet ihr Vorschläge,
- bereitet Maßnahmen oder Entscheidungen für die Vollversammlung vor und setzt die Maßnahmen oder Entscheidungen der Vollversammlung um,
- prüft den Jahresabschluss und wählt die Prüfungsgesellschaft aus,
- gibt den Kommissionen Aufträge und nimmt deren Beratungsergebnisse entgegen,
- beruft die Mitglieder der Kommissionen des Verbandes,
- gewährt außerplanmäßige Zuschüsse bis zu einer Höhe von 500.000 € im Einzelfall innerhalb des genehmigten Haushaltsplans, unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs. 5,
- entscheidet bei der Besetzung aller Gerichte, bei denen der Verband der Diözesen Deutschlands mitwirkt,
- nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch diese Satzung oder durch die KZVK-Satzung in Angelegenheiten der kirchlichen Zusatzversorgung zugewiesen sind,
- nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die Revisionsordnung zugewiesen sind.
