Public Viewing WM 2026
Fußball-WM in Kirchengemeinden und katholischen Einrichtungen – rechtliche Rahmenbedingungen für Public Viewing
Vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 findet die Fußball-Weltmeisterschaft (WM) in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) statt. Auf Anfrage verschiedener Interessenten hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) Kontakt mit den betroffenen Rechteinhabern aufgenommen, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-WM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die öffentliche Aufführung der WM-Spiele (Public Viewing) aufgezeigt.
Die Übertragungsrechte der WM-Spiele 2026 (über MagentaTV, ARD, ZDF und RTL) liegen bei der Fédération Internationale de Football Association (FIFA). Für die Frage, ob bei der FIFA eine separate Lizenz für die Übertragung der Spiele in einem Public Viewing Format einzuholen ist, ist grundsätzlich zwischen kommerziellen, speziellen nicht-kommerziellen und nicht-kommerziellen Public Viewing Events zu unterscheiden.
Nicht-kommerzielle Public Viewings:
Für diese ist keine Lizenz bei der FIFA einzuholen. Dies gilt, wenn kein Eintritt verlangt wird, keine Sponsorengelder fließen und keine sonstigen wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden.
Spezielle nicht-kommerzielle Public Viewings:
Diese erfordern eine Lizenz, für die jedoch keine Gebühr anfällt. Dies ist der Fall, wenn das Event zwar nicht-kommerziell ist, aber eine Kapazität von über 5.000 Zuschauern erreicht.
Kommerzielle Public Viewings:
Hier ist eine kostenpflichtige Lizenz direkt über das FIFA-Portal zu beantragen. Dies betrifft Events, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden oder die durch Sponsoring finanziert werden.
Die detaillierten FIFA-Regularien sowie das Portal zur Lizenzbeantragung finden Sie unter https://publicviewing.fifa.org.
Weitere Hinweise
Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und Corint Media
Bei der öffentlichen Übertragung der WM-Spiele werden unter anderem der WM-Song, die Nationalhymnen, Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter wiedergegeben. Hierfür bestehen urheberrechtliche Ansprüche der Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und Corint Media (ehemals VG Media). Die Nutzung dieser Inhalte ist nicht kostenfrei.
Für die FIFA WM 2026 bietet die GEMA einen speziellen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen an, der die gesamte Turnierdauer vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 sowie die Vorbereitungsspiele der Nationalmannschaft abdeckt. Dieser Tarif umfasst neben den GEMA-Rechten für Musikwerke auch die Ansprüche der GVL (Leistungsschutzrechte der Interpreten), der VG Wort (Reporterkommentare) und von Corint Media (Sendeberichte), da die GEMA hierfür das Inkasso übernimmt. Nähere Angaben sowie ein Anmeldeformular finden Sie direkt im Themenportal der GEMA zur WM 2026 unter www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/wm2026.
Zwischen der GEMA und dem VDD existiert ein Gesamtvertrag, weshalb regelmäßig ein Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent auf die GEMA-Vergütung in Ansatz gebracht werden kann. Mehr lesen (PDF-Datei)
In einigen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme, bei denen das Bundesland die GEMA-Gebühren für ehrenamtliche und nicht-kommerzielle Veranstaltungen ganz oder teilweise übernimmt.
Lärmschutz
Public Viewings sind unter Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der FIFA-Regularien zu organisieren und durchzuführen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben zum Lärmschutz und die aktuellen Hygienevorschriften zu beachten. Da viele Spiele der Weltmeisterschaft – darunter auch Partien der deutschen Nationalmannschaft – aufgrund der Zeitverschiebung erst nach 22 Uhr beginnen, hat die Bundesregierung am 25. März 2026 die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“) erlassen. Weitere Informationen
