| Aktuelle Meldung | Nr. 008

Weihbischof Losinger zur Beschneidungsdebatte des Deutschen Ethikrats

Der Deutsche Ethikrat hat gestern, am 23. August 2012, in Berlin darüber beraten, wie Rechtssicherheit beim Thema religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland aussehen könnte. Dazu erklärt Weihbischof DDr. Anton Losinger (Augsburg) als Mitglied des Ethikrats:

„Durch das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach Beschneidung aus religiösen Motiven als strafbare Körperverletzung gilt, ist ein Grundrechte-Dilemma entstanden: Religionsfreiheit und Erziehungsfreiheit der Eltern stehen in Konkurrenz zum Recht auf gesundheitliche Integrität des Kindes.

Dabei darf die praktische Dimension der Durchführung von Beschneidungen keinesfalls außer Acht gelassen werden. Über mehrere Punkte muss Klarheit geschaffen werden: zum Ersten die Anästhesie und Schmerzbehandlung des Jungen, zum Zweiten die Sicherstellung der medizinischen Kompetenz des Beschneiders und zum Dritten eine genügende Aufklärung der Eltern zu etwaigen Folgen, die ein solcher Eingriff mit sich bringen kann. Bislang gibt es keine eindeutige empirische Grundlage, so dass eine entsprechende Statistik hilfreich wäre, die die Konsequenzen von Beschneidungen im Horizont der bereits erfolgten Eingriffe aufzeigt.

Klärungsbedarf besteht zudem bei der grundgesetzlichen Wertvorstellung, die mit einer wesentlichen Grundrechtefrage zusammenhängt: Der berühmte deutsche Grundrechtstheoretiker Ernst-Wolfgang Böckenförde sagte einmal, der freiheitliche demokratische Rechtsstaat lebe von Voraussetzungen, die er sich nicht selber setzen und garantieren kann.
In diesem Kontext ist mit der religiösen und weltanschaulichen Beheimatung eines Jungen in seiner Kultur und Religion ein tragfähiger und guter Grund gegeben, der den Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes rechtfertigt. Hier treffen auch Elternverantwortung und elterliches Erziehungsrecht mit der Frage nach dem Wohl des Kindes zusammen. Insgesamt geht es um die religiöse Identität der Menschen im freiheitlich-demokratischen, säkularen Staat und Rechtssicherheit für die betroffenen Religionsgemeinschaften. Die Fragen um die Rechtmäßigkeit der Beschneidung von Jungen haben sowohl auf Seiten des Staates als auch bei Juden und Muslimen zu Verunsicherungen geführt.“